GARANTIE FÜR PROTHETISCHE ARBEITEN GILT:

    1. 1. Bei teilweiser Rissbildung oder Bruch der Prothese, Keramik oder Brückenstruktur sowie den Folgen des Defekts während der Konstruktion. Die Operation wird die Mängel auf eigene Kosten beheben.
    1. 2. Bei Schmerzen eines in unserer Praxis endodontisch behandelten Zahnes (Endodontie) und Träger einer Krone oder Brücke spätestens 12 Monate nach der dauerhaften Befestigung.
    1. 3. Vor der definitiven Befestigung während des Tests verpflichten wir uns, alle vom Patienten vorgeschlagenen und möglichen Defekte (Größe, Form, Farbe nur dunkler) zu beseitigen, Material, Form, Anordnung von Kronen u die gewünschten Änderungen ohne Beschädigung der prothetischen Arbeit nicht möglich sind, trägt der Patient die weiteren Kosten der Änderung.
    1. 4. Wenn der Patient die Hygieneanweisungen befolgt, pflegt er die prothetische Arbeit sachgerecht und kommt zu regelmäßigen Kontrollen – mindestens 2 Mal im ersten Jahr und dann einmal im Jahr. Während der Arbeiten innerhalb der Gewährleistungsfrist trägt die Praxis keine weiteren Kosten (Transport, Unterkunft etc.).

GARANTIE FÜR PROTHETISCHE ARBEITEN IST NICHT GÜLTIG:

    1. 1. Wenn der Patient die Hygienevorschriften nicht befolgt und die vorgeschriebenen jährlichen Kontrollen nicht wahrnimmt.
    1. 2. Bei unbehandelter Parodontitis, Diabetes, Epilepsie, Chemotherapie, Bestrahlung, Osteoporose – was den Zustand von Zähnen, Schleimhäuten und prothetischen Arbeiten erheblich beeinträchtigen kann.
    1. 3. Wenn die Fraktur der prothetischen Arbeit oder des Pfeilerzahns durch ein Trauma auftritt, beim Fallen.
    1. 4. Jegliche Eingriffe in einer anderen Praxis an prothetischen Arbeiten und Implantaten ohne unsere schriftliche Zustimmung – direkt an prothetischen Arbeiten und Implantaten sowie Veränderungen der Okklusion und Artikulation (Biss) bei unregelmäßigen Füllungen, bei denen prothetische Arbeiten oder Implantate unverhältnismäßig belastet werden.
    1. 5. Wenn der Patient mit dem Zustand der Zähne im Zusammenhang mit prothetischen Arbeiten (Orthopan, Röntgen) vertraut ist, die mögliche Komplikationen verursachen können, und er diese in die prothetische Arbeit einbeziehen möchte. Diese Zustände sind am häufigsten: Nicken der Pfeilerzähne, unzureichende Upgrades, Behandlungen, ungefüllte Kanäle, inaktive chronische Prozesse usw.